Sie wurden unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Fahrzeug wurde beschädigt?

Sie möchten nun wissen wie es optimal weitergeht und was Ihnen zusteht?

Sie haben ein ungutes „Bauchgefühl“ bei dem Gedanken sich alleine an die Versicherung des Unfallgegners zu wenden und befürchten Nachteile?

Dieses ungute „Bauchgefühl“ haben Sie, so wie viele Andere auch, aus gutem Grund!
Denn:
1. Ist die gegnerische Versicherung ein Profi auf dem Gebiet der Schadensregulierung und hat oft einen entscheidenden Wissensvorteil gegenüber den meisten Geschädigten!
und
2. Ist die Frage zu beantworten ob derjenige, der für den Schaden bezahlen soll, die Schadenhöhe und alle weiteren eventuell anfallenden Entschädigungsleistungen immer neutral und unvoreingenommen bestimmt!

Genau aus diesen beiden Gründen haben Geschädigte das Recht, sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung an einen neutralen Sachverständigen zu wenden, der objektiv und unabhängig von den Interessen Dritter arbeitet.


Das ist aus gutem Grund gesetzlich geregelt und steht Ihnen zu! Nutzen Sie Ihr Recht!

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf und ich berate Sie gerne wie es optimal weitergeht, was Ihnen
zusteht und begleite Sie als freier Sachverständiger bei der Schadensregulierung - neutral und unabhängig.


Tel.: 0173 6674201


Achtung: Versicherungen schlagen sehr gerne einen Gutachter vor, neuerdings immer öfter sogar einen der nicht aus dem eigenen Haus stammt. Das ist dann zum Beispiel ein DEKRA-Gutachter und man wird Ihnen vielleicht sogar sagen er sei neutral und unabhängig…
In Ihrem eigenen Interesse: Lehnen Sie das „freundliche Angebot“ der Versicherung ab! Ein Gutachter, der seine Aufträge von der Versicherung bekommt soll unabhängig sein? Ein Gutachter, der bei einer Prüforganisation arbeitet, einen Arbeitsvertrag hat, von dort sein Gehalt bekommt und einen Vorgesetzten hat soll weisungsfrei arbeiten? Denken Sie einmal darüber nach!

Versicherungen reden gerne von Unfallpartnern. In der Realität sind der Verursacher und dessen Versicherung, juristisch gesehen, Ihr GEGNER!
Unter dem schönen Decknamen „Schadenmanagement“ versuchen Versicherer „Herr der Lage“ zu werden und tun gerne so als wenn sie bestimmen dürften wer den Schaden zu begutachten hat.

Versicherungen wollen von Natur aus gerne Geld einnehmen und sehr ungern ausgeben!

Möglicherweise steht Ihnen mehr zu als Sie wissen. Denn die gegnerische Versicherung muss für weit mehr aufkommen als die Reparatur des Fahrzeugs.

Zum Beispiel Nutzungsausfall-Entschädigung oder ein Ersatzwagen - und zwar der, der Ihnen zusteht!

Eventuell auch ein Geldbetrag als Wertminderungsausgleich, den so genannten merkantilen Minderwert. Denn auch nach einer fachgerechten Reparatur hat Ihr Fahrzeug evtl. einen geringeren Marktwert als ein unfallfreies Fahrzeug. Die Höhe bestimme ich, als neutraler Sachverständiger!

In einem Gutachten sind die Beschädigungen umfangreich und detailliert in Wort und Bild dargestellt, das dient auch zur Beweissicherung
! Und ist äußerst wichtig, falls es erst später zu Streitigkeiten kommen sollte, nachdem das Fahrzeug schon längst wieder repariert ist oder vielleicht verkauft wurde.
Des Weiteren wird in einem Kostenvoranschlag (den Versicherungen gerne „empfehlen“)
nicht auf wichtige Dinge wie Nutzungsausfall, merkantiler Minderwert, Restwert, Wiederbeschaffungswert usw. eingegangen.

Und die Frage ob ein von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagener Gutachter stets neutral, unabhängig und weisungsfrei arbeitet, können Sie sich leicht selbst beantworten…

Noch ein gut gemeinter Rat:
Damit Sie auch juristisch keine Fehler machen und der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe gegenüber stehen, haben Sie das Recht einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Ebenfalls auf Kosten der gegnerischen Versicherung, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.
Nutzen Sie Ihr Recht!
In vielen Fällen erhalten die Geschädigten ohne die Unterstützung eines fähigen Rechtsanwalts nicht was ihnen zusteht!
Idealerweise nutzen Sie die Kompetenz eines Fachanwalts
für Verkehrsrecht.